Kosten und Krankenkasse
Während Frauen mit dem Wunsch nach einer Schönheitsoperation für große Brüste von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen aus nachvollziehbaren Gründen allein gelassen werden, stellt sich die Situation bei zu großen Brüsten und einer deswegen gewünschten Brustverkleinerung gänzlich anders dar.
Brustverkleinerung – hohe Kosten, oft aber mit Krankenkassenbeteiligung
Bei Vorliegen einer der folgenden medizinischen Indikationen übernehmen die Krankenkassen tatsächlich den Löwenanteil der Kosten einer Brustverkleinerung, in einigen Fällen sogar die volle Höhe aller rund um den Eingriff entstehenden Kosten:
Wenn zum Beispiel ein medizinisches Gutachten vorliegt, welches zweifelsfrei bestätigt, dass bei jeder Brust eine Gewebemenge von mehr als 400 – 500 Millilitern entnommen werden sollte, um die Muskeln und Wirbel im Rücken- und Nackenbereich der Patientin adäquat zu entlasten.
Auch ein orthopädisches Gutachten, dessen Diagnose bescheinigt, dass das Gewicht der zu großen Brüste auf lange Sicht eine unzumutbare Gesundheitsbelastung für die Patientin darstellt, stellt eine ausreichende medizinische Begründung für die Kostenübernahme dar.
Krankenkassen übernehmen oft die Kosten einer Brustverkleinerung bei zu großen Brüsten
Bei stark asymmetrischen Brüsten ist die medizinische Ausgangssituation hingegen nicht ganz so klar, hier hängt viel von der Diagnose im jeweiligen Einzelfall ab. Ein psychologisches Gutachten, welches belegt, dass die durch die Asymmetrie zwischen der kleinen und der zu großen Brust hervorgerufene seelische Belastung für die Patientin auf Dauer nicht tragbar ist, gibt allerdings in der Regel den Ausschlag für eine Kostenübernahme in großem Umfang.
Sollten Sie sich noch detaillierter über die Kosten einer Brustverkleinerung und die Möglichkeiten der Kostenübernahme der Krankenkassen informieren wollen, haben wir Ihnen hierzu auf unserer Seite Brustverkleinerung.org weitere Informationen aufgeführt.